Grundsatzabteilung

MÜNCH. befasst sich mit grundsätzlichen Themen und arbeitet diese dank enger universitärer Anbindung rechtswissenschaftlich in Rechtsgutachten auch und insbesondere zur Vorbereitung höchstrichterlicher Rechtsprechung auf.

Hier einige Beispiele aus den letzten Jahren:


  • Umfang und Grenzen der gesetzlichen und der privatrechtlichen Einlagensicherung
  • Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand nach dem Urteil des BFH vom 14. Dezember 2022, Az.: II R 40/20
  • Legalitätspflichten und Legalitätskontrollpflichten von Leitungs- und Kontrollorganen – Compliance Prüfungen zwischen unternehmerischen Entscheidungen und organschaftlichen Treuepflichten
  • Vertretungsbefugnisse und Legitimation von Organen in nicht rechtsfähigen Vereinen
  • Preisanpassung in Zulieferverhältnissen
  • Zurückbehaltungsrechte und Leistungsverweigerungsrechte in Zulieferverhältnissen
  • Stellvertretung und Zeichnungsbefugnis für Organe gegenüber dem Transparenzregister
  • Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Hauptstadtzulage insbesondere bei gleichzeitig wirkendem Besserstellungsverbot in zuwendungsfinanzierten Projekten
  • Anwendung des Haftungsmaßstabs eines entgeltlichen Geschäftsbesorgers im Sinne von § 675 BGB auf einen nicht mit eigenen Geldern, sondern vergütungshalber an einer GmbH beteiligten geschäftsführenden Gesellschafters; zugleich Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH, Aktenzeichen II ZR 9/24
  • Änderung einer mehrseitigen (sachenrechtlichen) Verwaltungsregelung im Sinne von § 1010 BGB durch übereinstimmende zweiseitige (schuldrechtliche) Vereinbarungen im Wege der Novation; zugleich Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH, Aktenzeichen II ZR 56/24

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