Zulieferer industrieller Hersteller oder großer Handelskonzerne

Preisanpassung und faire Zulieferverträge sichern Amortisation von Investitionen von Mittelstand und Hidden Champions am Standort Deutschland

Zuliefererrecht

Die Zulieferindustrie ist seit Jahrzehnten das Rückgrat der Volkswirtschaft in Deutschland.

Zulieferbetriebe sind Vorlieferanten industrieller Hersteller oder Lieferanten großer Handelskonzerne, mit denen sie langfristige Vertragsbeziehungen, Zulieferverträge, eingehen.

Vom KMU bis hin zum mittelständischen Konzern, prägen die Zulieferbetriebe viele Branchen wie Automobil, Maschinenbau, Elektronik, Möbel und Einrichtung, Lebensmittel und Einzelhandel. Zulieferer, häufig Familienunternehmen oder Hidden Champions, stehen für Innovationen, gesellschaftliche Verantwortung und regionale Identifikation.

Während industrielle Hersteller oder große Handelskonzerne, trotz allgemeiner Herausforderungen wie der Corona-Pandemie oder den Folgen des Ukraine-Krieges und branchenspezifischer Erschwernisse wie dem Diesel-Skandal Rekordgewinne einfahren, kämpft der Mittelstand immer mehr ums Überleben.

Eine wesentliche Ursache ist das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Zulieferern und industriellen Herstellern als ihren Kunden. In vielen Produktionsbereichen konzentrieren sich die Hersteller zur Verringerung der Fertigungstiefe inzwischen weithin auf konstruktive Planungsaufgaben und auf den Zusammenbau (Assembling) vorgefertigter Einzelteile für ihre Endprodukte und verlagern die Forschung- und Entwicklung, die eigentliche Produktion und die Qualitätssicherung auf Zulieferer als verlängerter Werkbank (Outsourcing). Dabei müssen Zulieferer nicht selten nach Maßgabe der herstellerseitigen Spezifikationen gefertigte Vorprodukte, meist just-in-time oder just-in-sequence liefern und weitere Vorgaben bis hin zur Kalkulation einhalten. Vergleichbar ist die Situation zwischen Lieferanten und großen Handelskonzernen.

Wenn industrielle Hersteller oder große Handelskonzerne ihre Absatzrisiken auf ihre Zulieferer verlagern, führt das bei dem in aller Regel unterlegenen Zulieferer in die Krise oder Insolvenz. Weil Gesetzgebung und Rechtsprechung hier noch keine ausgewogenen Lösungen bereithalten, geraten Zulieferer in der Praxis immer mehr unter Druck.

Typische Situationen sind:


  • Ihr Kunde nimmt weniger ab als kalkuliert (Mindermengen) und eine Amortisierung der Aufwendungen über die Teilepreise wird unmöglich.
  • Ihr Kunde hat das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet, obwohl Ihre Investitionen sich noch nicht amortisiert haben (vorzeitige Vertragsbeendigung).
  • Die ursprünglich kalkulierten Preise decken nicht mehr die Investitionskosten und/oder die Betriebskosten, aber Ihr Vertragspartner ist nicht zu Vertragsverhandlungen bereit.
  • Ihre Firma kann nur für Ihren einzigen oder wichtigsten Kunden herstellen und Sie können notwendige Preisanpassung bzw. Preiserhöhung nicht durchsetzen.

Wir haben die Lösung für Sie:

MÜNCH. hat langjährige Erfahrung in der Begleitung mittelständischer Unternehmen bei der Verhandlung von Zulieferverträgen mit deren häufig dominierenden Kunden.

MÜNCH. setzt sich für ausgewogene und faire Vertragsverhältnisse unterschiedlich starker Vertragspartner ein und kann dabei auf eine umfassende Prozesserfahrung zurückgreifen.

MÜNCH. setzt Preisanpassungen und Preiserhöhungen nicht nur gerichtlich, sondern vor allem einvernehmlich um, weil nur das auf lange Sicht nachhaltig ist.

MÜNCH. restrukturiert Unternehmen, wenn sie bereits durch Unterdeckung in die Krise geraten sind oder kurz davor stehen.

MÜNCH. führt 2024 im Rahmen der Veranstaltung „Round Table des Zulieferrechts“ bereits zum dritten Mal Experten aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaft und Rechtspraxis zusammen, um die Reform des Zulieferrecht voranzutreiben.

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