Stiftungsgründung

Am 1. Juli 2023 ist das neue Stiftungsrecht in den §§ 80 ff. BGB in Kraft getreten.
MÜNCH. hat bereits 2023 erste Stiftungsgründungen nach neuem Recht in Berlin begleitet und erfolgreich deren staatliche Anerkennung sowie deren abgabenrechtliche Steuerbegünstigung aufgrund Gemeinnützigkeit erreicht.

Bereits im April 2023 und noch vor Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform hat MÜNCH. anlässlich der Berliner Stiftungswoche gemeinsam mit der Weberbank Stiftung die Neuregelungen synoptisch dem bisherigen Recht gegenübergestellt und die Vorzüge des neuen Stiftungsrechts dargestellt.

Privatpersonen, Familien sowie Organisationen messen dem Übergang zu einer nachhaltigeren Welt zunehmend Bedeutung zu. Das philanthropische Engagement und insbesondere die Rolle von Stiftungen bilden eine wichtige Grundlage für den sozialen und ökologischen Wandel.

Doch eine auf Ewigkeit ausgelegte Stiftung kann nicht immer auf jedes Szenario vorbereitet sein. Unter dem Eindruck der vergangenen Herausforderungen, wie dem Niedrigzinsumfeld und später der Inflation sowie grundlegender veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen in der Post-Corona-Ära, ist dem Gesetzgeber mit der Reform des Stiftungsrechts gelungen, der Rechtsform der Stiftung deutlich mehr Attraktivität zu verleihen.

Als spezialisierte Wirtschaftskanzlei bietet MÜNCH. maßgeschneiderte Lösungen für Ihr gesellschaftliches oder ökologisches Engagement. Ob Sie Zeit und finanzielle Mittel einem bestimmten Anliegen widmen möchten, Ihre bestehende Stiftung neu strukturieren möchten oder den Schritt gehen, eine eigene Stiftung zu gründen – MÜNCH. steht Ihnen als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite. Nachhaltigkeit und Transparenz sind dabei die Eckpfeiler unserer Beratungsphilosophie.

Mit unserer Expertise in der Stiftungsgründung, der Anwendung des neuen Stiftungsrechts und der laufenden Beratung von Stiftungen ist MÜNCH. Ihr verlässlicher Partner für ein nachhaltiges und erfolgreiches Engagement.

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